Wasser ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Es ist für den Menschen, für Tier- und Pflanzenwelt und auch für die Wirtschaft unentbehrlich; die Natur stellt es uns in ständig wiederkehrendem Kreislauf zur Verfügung. Da Wasser aber nicht beliebig vermehrbar ist, muss es besonders sorgfältig behandelt und bewirtschaftet werden. Vorrangige Aufgabe des Wasserrechts und des praktischen Gewässerschutzes muss es also sein, die Gewässer (Grund- und Oberflächengewässer) vor einer nachteiligen Veränderung ihrer Eigenschaften bestmöglich zu bewahren.
Die wichtigsten für das Wasserrecht geltenden Vorschriften entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link "Wasserrecht - Vollzug".
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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